Der Kanton Thurgau unterstützt die Selbsthilfe basierend auf einem Leistungsvertrag.
Beiträge vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) werden durch
einen Unterleistungsvertrag mit Selbsthilfe Schweiz vergütet.
Katholische und Evangelische Landeskirche, verschiedene politische Gemeinden,
Stiftungen und Organsiationen leisten wiederkehrende Beiträge.
Wir erhalten Spenden von Privatpersonen, Organisationen, Kirchen und Gemeinden.
Verschiedene Medien, Druckereien, Stiftungen und Unternehmen gewähren uns Sozialrabatte.
Selbsthilfe Thurgau darf auf die langjährige finanzielle Unterstützung von folgenden Kliniken zählen: