Finanzierung

Der Kanton Thurgau unterstützt die Selbsthilfe basierend auf einem Leistungsvertrag.

Beiträge vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) werden durch
einen Unterleistungsvertrag mit Selbsthilfe Schweiz vergütet.

Katholische und Evangelische Landeskirche, verschiedene politische Gemeinden,
Stiftungen und Organsiationen leisten wiederkehrende Beiträge.

Wir erhalten Spenden von Privatpersonen, Organisationen, Kirchen und Gemeinden.

Verschiedene Medien, Druckereien, Stiftungen und Unternehmen gewähren uns Sozialrabatte.

Selbsthilfe Thurgau darf auf die langjährige finanzielle Unterstützung von folgenden Kliniken zählen:

Für all diese Beiträge bedanken wir uns ganz herzlich.


Freiwilligenarbeit

Die Mitglieder der Selbsthilfegruppen leisten Freiwilligenarbeit innerhalb der Gruppentreffen und in der gegenseitigen Unterstützung. Oft beraten sie auch Betroffene, die nicht zur Gruppe gehören.

Im Thurgau wenden Mitglieder von Selbsthilfegruppen über 8000 Arbeitsstunden pro Jahr auf. Damit leisten sie einen bedeutenden Beitrag an ein kostengünstiges Gesundheitswesen.

Vorstandsmitglieder, Mitglieder des Patronatskomitees und auch die Rechnungsprüfungsstelle üben ihre Dienste als Freiwilligenarbeit aus.

Vielen herzlichen Dank - ohne dieses Engagement könnte die Selbsthilfe nicht so funktionieren!